Ja, Tippgeber-Provisionen unterliegen den geltenden steuerlichen Vorschriften. Gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Privatpersonen verpflichtet, Provisionseinkünfte als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 zu versteuern, sofern der jährliche Betrag der Provisionen 256,00 € übersteigt. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Provisionseinkünfte ordnungsgemäß zu deklarieren und bei steuerlichen Fragen einen Steuerberater zu konsultieren.